Tiere
Landtag lehnt landesweite Katzenschutzverordnung ab
Mainz (dpa/lrs). Weitgehende Einigkeit über das Leid von Straßenkatzen und die Überlastung von Tierheimen bei den Abgeordneten im rheinland-pfälzischen Landtag – nicht aber über die Notwendigkeit einer landesweiten Katzenschutzverordnung: Ein entsprechender Antrag der oppositionellen Freien Wähler wurde mit den Stimmen der Ampel-Regierung in Mainz abgelehnt, die CDU stimmte mit den Freien Wählern für die Verordnung. Auch eine Überweisung des Themas in den Landtags-Ausschuss fand keine Mehrheit.
«Sie leiden im Verborgenen», begründete die Parlamentarische Geschäftsführerin der Freien Wähler, Lisa-Marie Jeckel, ihren Antrag. Um dem Leid streunender Katzen zu begegnen, Tierheime zu entlasten und private Halter nicht vor die Frage zu stellen, wie sie mit den Jungen umgehen sollten, sei eine landesweite Schutzverordnung notwendig.
Die für Tierschutz zuständige Umweltministerin Katrin Eder stellte einen «Konsens beim Tierschutz» der Abgeordneten fest. Eine landesweite Katzenschutzverordnung halte sie aber zum derzeitigen Zeitpunkt für zu viel Regulierung. Bisher gebe es diese auch in keinem anderen Bundesland mit Ausnahme des Stadtstaats Berlin, sagte die Grünen-Politikerin.
Eder sieht Zuständigkeit der Kommunen
Die Problematik freilaufender und streunender Kommunen sei in den Kreisen und Kommunen in Rheinland-Pfalz sehr unterschiedlich, sagte Eder. 33 Kommunen hätten bisher eine Katzenschutzverordnung erlassen, die eine Pflicht zur Registrierung und Kennzeichnung der Tiere vorsehe.
Die Landesregierung setze neben den Kommunen auch auf die Aufklärung der Katzenhalter und habe für den Doppelhaushalt mehr Geld für den Tierschutz angemeldet, sagte Eder. Seit 2021 seien die Tierheime mit rund 2,3 Millionen Euro unterstützt worden.
Die Zahl der Katzen in Deutschland sei von 7 Millionen im Jahr 2011 auf jetzt mehr als 15 Millionen gestiegen, darunter viele in schwierigen Verhältnissen, begründete der CDU-Abgeordnete Christoph Gensch die Zustimmung seiner Fraktion. Die Tiere könnten bis zu 20 Nachkommen bekommen und es gebe zu wenig Kommunen, die eine Pflicht zur Kastration, Registrierung und Kennzeichnung der Katzen beschlossen hätten.
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