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Kommentar: So geht es nicht

Natürlich wäre es blauäugig, den Fahndern bei der Aufdeckung schwerer Delikte bürokratische Hindernisse in den Weg zu legen. Niemand kann nachvollziehen, wenn Ermittler ausgebremst werden, weil sie keinen Zugriff auf Onlinedaten bekommen und sich stattdessen an komplizierte Rechtshilfeverfahren halten müssen.

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Doch wer solche Schwierigkeiten in der polizeilichen Alltagsarbeit beklagt, muss zur Verbesserung der Situation nicht gleich alle Grundrechte torpedieren und verfassungsrechtliche Schutzwälle schleifen. Die Vorstellung, dass deutsche Internetunternehmen am Ende an der Verfolgung politischer Oppositioneller beteiligt sein könnten, die nach deutschem Recht gar nicht belangt werden könnten, wäre abenteuerlich. Nein, diese ...