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Kommentar: Nicht verheilte Wunden aufgerissen

Udo Meister hat seine Kompetenzen überschritten, als er den Eltern der Anfang des vergangenen Jahres tödlich verunglückten Lisanne gestattete, einen Grabstein aufzustellen, dessen Größe die in der Friedhofsordnung festgelegten Maße überschreitet. Das hat die Kommunalaufsicht festgestellt und gibt damit den drei Beschwerdeführern aus dem Ortsgemeinderat recht. Die Verbandsgemeindeverwaltung vertrat eine andere Rechtsauffassung, aber das spielt keine Rolle, die Kreisverwaltung entscheidet.

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Von Hans Georg Egenolf Der Knackpunkt in dieser Angelegenheit ist aber ein ganz anderer. Wenn es ein grundsätzliches Problem wäre, dass der Ortsbürgermeister von Gutenacker die Dorfpolitik im Alleingang meistert, müssen sich die Beschwerdeführer fragen lassen, warum sie das ausgerechnet an diesem Grabstein festmachen. Dann muss es doch auch diverse andere ...