Kitas in Rheinland-Pfalz: Zahlen und Fakten
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Das Kinderförderungsgesetz schreibt für Westdeutschland vor, dass es bis 2013 für 35 Prozent der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz gibt. Seit 1996 existiert ein Rechtsanspruch für Dreijährige. Seit 2010 gibt es in Rheinland-Pfalz auch einen Rechtsanspruch für Zweijährige. Ab August 2013 haben sogar Einjährige eine Garantie auf einen Kitaplatz. Für Eltern einjähriger Kinder gilt allerdings keine Gebührenfreiheit. Diese greift erst bei Zweijährigen.
db