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Rheinland-Pfalz
Was darf ein Bischof in seiner Diözese strukturell verändern, ohne dass er den Vatikan fragen muss?
Im Kirchenrecht heißt es, dass es allein Sache des Diözesanbischofs ist, Pfarreien zu errichten, aufzuheben oder zu verändern. Das ist übrigens eine Neuigkeit aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Vorher war der Bischof da vom Papst ...
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