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Justizminister für höheren Streitwert vor Amtsgerichten

Die Justizministerkonferenz hat sich für eine Anhebung des vor Amtsgerichten verhandelbaren Streitwerts in Zivilstreitigkeiten ausgesprochen. Demnach soll die seit 1993 geltende Grenze von 5000 auf 8000 Euro angehoben werden. Das beschlossen die Minister auf Vorschlag von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bei ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin, die am Donnerstag und Freitag tagte. Nötig ist dafür nun eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes auf Bundesebene.

Von dpa
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Berlin (dpa). Neben der höheren Grenze beim Streitwert war die Konferenz dafür, einige Sachgebiete – Nachbar- und Fluggastrechte – unabhängig vom Streitwert bei Amtsgerichten anzusiedeln. «Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben jetzt ein konkretes Gesamtkonzept für die Neustrukturierung der Zuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten vorgelegt», erklärte die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU). «Der gemeinsame Lösungsvorschlag der Länder liegt nun auf dem Tisch. Es ist die klare Erwartungshaltung, dass er vom Bund zügig umgesetzt wird.»

Die Höhe des Streitwerts bestimmt, vor welchem Gericht ein zivilrechtliches Verfahren stattfindet: Liegt der Streitwert derzeit unter 5000 Euro, ist ein Amtsgericht zuständig, übersteigt er diesen Wert, ist es das jeweilige Landgericht. Mit der höheren Grenze und den vom Wert unabhängigen Zuständigkeiten sollten die «bürgernahen Amtsgerichte» gestärkt werden, erklärte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP). Die Anhebung sei auch deswegen überfällig, weil die Teuerungsrate seit der letzten Erhöhung des Streitwerts 1993 bei mehr als 60 Prozent liege.

Ein weiteres Thema der Konferenz waren Vorschläge für eine Reform der Strafprozessordnung angesichts bundesweit zunehmend längerer Prozesse vor allem vor Landgerichten, wie das Mainzer Ministerium mitteilte. Angedacht wurde, dass die teils durch viele Verfahren belasteten psychiatrischen Sachverständigen nicht mehr an allen Sitzungen eines Prozesses teilnehmen müssen. Vorgeschlagen wurde demnach außerdem, die Drei-Wochen-Frist für die Ansetzung neuer Termine in einem Verfahren auszudehnen. Wird eine solche Frist nicht eingehalten, droht ein Verfahren zu platzen. Auch sei denkbar, dass das Selbstleseverfahren ausgeweitet werde, dann also etwa Urkunden oder anderen Unterlagen nicht mehr in öffentlicher Sitzung in ein Verfahren eingeführt – also vorgelesen – werden müssen.

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Archivierter Artikel vom 26.05.2023, 12:19 Uhr