Archivierter Artikel vom 18.03.2021, 18:00 Uhr
Bad Kreuznach
IHK legt Öffnungsplan für Hotels und Gastronomie vor

Das Logo der Industrie und Handelskammer (IHK).
Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
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Solange der Inzidenzwert unter 100 ist, soll für den Besuch von Biergärten oder Terrassen kein Corona-Test notwendig sein. Anders ist es im Innenbereich von Restaurants oder bei Übernachtungen: Da soll laut IHK ein maximal 48 Stunden alter Schnell- oder Selbsttest vorgelegt werden. „Wenn Urlaub auf Mallorca wieder möglich ist, muss das auch für Rheinland-Pfalz gelten“, sagte Arne Rössel, Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz.
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