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Anhausen/Koblenz
Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh
Anhausen/Koblenz - Das Beste kam für den Angeklagten Karl-Heinz B. zum Schluss des Verhandlungstages. Da erteilte Richter Ralf Bock den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags infrage kommt – eine Formulierung, die viele Juristen durchaus als „Wink mit dem Zaunpfahl“ verstehen. Nämlich dahin gehend, ...
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