Gesetz regelt erforderliche Fusionen auch ohne Zustimmung

Die rheinland-pfälzische Kommunal- und Verwaltungsreform soll bis zu den Kommunalwahlen im Jahr 2014 über die Bühne gehen.

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Mit dem am 28. September dazu beschlossenen Gesetz reagiert die Landesregierung auf die sinkende Bevölkerungszahl. Auch in anderen Bundesländern (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) laufen ähnliche Reformen. Kleinere Verwaltungseinheiten sollen sich zu größeren, effizienteren Einheiten zusammenschließen. Bis zum 30. Juni 2012 sind freiwillige Fusionen möglich und werden finanziell gefördert. Danach werden erforderliche Gebietsänderungen auch ohne die Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften per Gesetz geregelt. Die Leistungskraft der Verwaltung soll so gestärkt werden.