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Koblenz

Gericht: Bundespolizei darf sich bei Zugkontrollen an Hautfarbe orientieren

Polizisten dürfen sich expliziert an der Hautfarbe orientieren, wenn  sie stichprobenartig Züge kontrollieren. Dieses Vorgehen billigte das Verwaltungsgericht Koblenz.
Polizisten dürfen sich expliziert an der Hautfarbe orientieren, wenn sie stichprobenartig Züge kontrollieren. Dieses Vorgehen billigte das Verwaltungsgericht Koblenz. Foto: DPA

Polizisten dürfen sich expliziert an der Hautfarbe orientieren, wenn sie stichprobenartig Züge kontrollieren, in denen erfahrungsgemäß Ausländer unerlaubt einreisen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte diese Frage zu entscheiden, nachdem ein Fahrgast die Praxis für rechtswidrig erklären lassen wollte.

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Koblenz - Polizisten dürfen sich expliziert an der Hautfarbe orientieren, wenn sie stichprobenartig Züge kontrollieren, in denen erfahrungsgemäß Ausländer unerlaubt einreisen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte diese Frage zu entscheiden, nachdem ein Fahrgast die Praxis für rechtswidrig erklären lassen wollte. Warum ihn kontrollieren? Ein dunkelhäutiger Deutscher in einem Zug sah es nicht ...