Rheinland-Pfalz

Gegen Behördenentscheidungen klagen: Gesetz für mehr Tierschutz

Schweinischer Protest
Foto: Olovier Hoslet

Anerkannte Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz können jetzt gegen Behörden-Entscheidungen klagen. Sie können auch mitreden, wenn es um Genehmigungen, etwa für Tiermastanlagen, oder die Erlaubnis zum Schlachten ohne Betäubung – das Schächten – geht.

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„Bislang konnte nur gegen zu viel Tierschutz geklagt werden und nicht gegen zu wenig“, sagte Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne). Der Landtag stimmte mit rot-grüner Mehrheit für ein Verbandsklagerecht. Angenommen wurde auch ein Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen, mit dem die wissenschaftlichen Zoos vom Verbandsklagerecht ausgenommen werden. Die Zoos in Neuwied und Landau hätten beim Tier- und Artenschutz „Vorbildliches geleistet“, sagte Marcel Hürter (SPD) zur Begründung. Die CDU lehnte das Gesetz als überflüssig ab. ren