Fundsache: Die Abschrift der Gründungsurkunde

In der Urkunde zur Gründung der Bank vom 8. Januar 1894 heißt es: „Durch Unterzeichnung der Statuten bildete sich heute der Wellinger Spar- und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Die Mitglieder traten sofort zur ersten Generalversammlung zusammen und wählten Herrn Peter Auer zu ihrem Vorsitzenden.

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Nachdem dieser Herrn Nikolaus Hennen zum Protokollführer sowie die Herren Anton Hürter und Johann Anton Reitz zu Stimmzählern ernannt hatte, wurde zu den Wahlen geschritten und mit absoluter Stimmenmehrheit durch Sitzenbleiben und Aufstehen gewählt: Zu Mitgliedern des Vorstandes: Peter Auer, zugleich als Vereinsvorsteher, Johann Anton Reitz zugleich als Stellvertreter des Vereinsvorstehers, Anton Schäfer, Johann Pauken, Jakob Welling. Zum Rendanten: Nikolaus Hennen, zu Mitgliedern des Aufsichtsraths: Pfarrer Georg, zugleich als Vorsitzender des Aufsichtsraths, Anton Hürter, zugleich als Stellvertreter des Vorsitzenden, Johann Eich, Johann Nolden, Anton Diewald II, Joseph Rothauer.“