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Fall Jens Ahnemüller: Warum der Landtag die Geschäftsordnung geändert hat

Hier wird Jens Ahnemüller künftig nicht mehr sitzen. Er bekommt einen Platz außerhalb der Fraktion.  Foto: Carsten Zillmann
Hier wird Jens Ahnemüller künftig nicht mehr sitzen. Er bekommt einen Platz außerhalb der Fraktion. Foto: Carsten Zillmann

Sein Stuhl blieb leer: Jens Ahnemüller fehlte bei der Landtagssitzung am Mittwoch – erwartungsgemäß und entschuldigt. Trotzdem stand der Abgeordnete, der am Dienstag wegen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu aus der AfD-Fraktion geschmissen worden war, gleich zu Beginn der Plenarsitzung im Mittelpunkt. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und Grünen beantragten eine Änderung der Geschäftsordnung des Landtags.

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Fortan braucht es wie in mehreren anderen Bundesländern mindestens fünf Abgeordnete, die derselben in den Landtag gewählten politischen Partei angehören, um eine Fraktion zu bilden. Bislang hatte es in Paragraf acht der Geschäftsordnung geheißen, dass sich Abgeordnete derselben Partei zur Fraktion zusammenschließen können – es genügten zwei Parlamentarier. Man kann daher ...