Rheinland-Pfalz

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Straffällige Syrer verlieren ihren Schutzstatus

Von Ursula Samary
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin. Ein Flüchtling aus Hongkong hat in Deutschland Asyl erhalten. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Bei Straftaten können Flüchtlinge ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Dies erlebten jetzt vier von neun Syrern vor dem Verwaltungsgericht Trier, die gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt hatten. Zwei Klagen hatten bisher Erfolg. Über andere muss noch entschieden werden.

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Aberkannt wurde der Schutzstatus etwa einem Syrer, der wegen des Erschleichens von Leistungen, Drogendelikten, gewerbsmäßigen Diebstahls sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 15 Monaten verurteilt wurde. Das Verwaltungsgericht geht von Wiederholungsgefahr aus. Den Schutzstatus verlor zudem ein Kläger, der zuvor wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden war. Die Folgen halten sich in Grenzen: Abgeschoben werden Syrer nicht. Derzeit bleiben die Innenminister beim generellen Abschiebestopp nach Syrien. Sie stützen sich seit 2012 auf die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zur humanitären Lage in dem Bürgerkriegsland. us