Einmalige und wiederkehrende Beiträge

In Rheinland-Pfalz gibt es zwei Finanzierungsmodelle: einmalige und wiederkehrende Beiträge, die etwa 40 Prozent der Kommunen erheben. Für einmalige Beiträge müssen nur direkte Anlieger aufkommen, wenn eine Straße saniert wird – im Schnitt etwa alle 35 Jahre, wie Experten sagen.

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Wiederkehrende Beiträge verteilen die Kosten auf mehr Bürger, auch zeitlich gestreckt. Dafür müssen nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Abrechnungsbezirke festgelegt werden, in denen Bürger, auch wenn sie nicht direkt an der Straße wohnen, noch einen Vorteil vom Ausbau haben. Das kann ein ganzes Dorf sein. In größeren Gemeinden ist die Grenze genau abzustecken. Dies ist teils kompliziert, wie Gerichtsverfahren zeigen. Wiederkehrende Beiträge werden in einzelnen Tranchen über die ganze Bauzeit erhoben,

teils über Jahre. Dafür müssen Bürger aber häufig öfter Geld aufbringen, wenn in ihrem Abrechnungsgebiet nach und nach mehrere Straßen saniert werden.