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Der Gästebeitrag gilt für alle Personen mit Zweitwohnrecht

Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 hat der Stadtrat in Boppard die Satzung zur Erhebung des Gästebeitrags auf den heute gültigen Stand geändert. Die Satzung, die auch für Personen mit Zweitwohnsitz eine Abgabe vorsieht, sieht unter anderem folgende Inhalte vor:

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ErhebungszweckDie Stadt Boppard erhebt jährlich für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen Gästebeitrag.ErhebungsgebietErhebungsgebiet ist das gesamte Stadtgebiet.Beitragsmaßstab und -höhe(1) Der Gästebeitrag wird nach der Anzahl der Übernachtungen bemessen; (2) Der Gästebeitrag beträgt ...