Das neue Gesetz in Kürze

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz soll spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege bringen. Jede zusätzliche Pflegestelle am Bett wird vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Für die erforderlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze, der Eigenanteil der Krankenhäuser von 10 Prozent entfällt.

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Die Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche Pflegestellen am Bett. Die Mittel des laufenden Pflegestellenförderprogramms verbleiben dem Krankenhaus. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Es werden auch pflegeentlastende Maßnahmen von den Kostenträgern finanziert, zum Beispiel, wenn Krankenhäuser zur Verbesserung des Betriebsablaufs die Essensausgabe oder den Wäschedienst auf andere Personalgruppen übertragen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).