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Das Einmaleins der Krankmeldung: Diese Antworten sollten alle Beschäftigten kennen

Von Sabine Meuter
Per Telefon oder per E-Mail: Beide Möglichkeiten sind legitim, wenn man sich beim Arbeitgeber krankmelden möchte.  Foto: dpa
Per Telefon oder per E-Mail: Beide Möglichkeiten sind legitim, wenn man sich beim Arbeitgeber krankmelden möchte. Foto: dpa

Der Hals kratzt. Und der Kopf ist dicht. Das Thema Krankheit hat 2020 eine ganz neue Bedeutung bekommen. Die Grundregeln der Krankschreibung aber bleiben auch in einer Pandemie bestehen. Antworten auf folgende Fragen sollten alle Beschäftigten kennen.

Lesezeit: 3 Minuten
Wie schnell ist im Krankheitsfall der Arbeitgeber zu informieren? „Unverzüglich“, erklärt Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht. Unverzüglich bedeutet: spätestens zu Arbeitsbeginn am nächsten Arbeitstag. Wer konkret muss beim Arbeitgeber informiert werden? Entweder der oder die Vorgesetzte direkt oder eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, zum Beispiel die Abteilungsleiterin. Auch eine vom Arbeitgeber ...