Coronahilfe wird für bestimmte Gasthöfe erweitert
Das Mainzer Wirtschaftsministerium begrüßte die Regelung. Rheinland-Pfalz habe eine entsprechende Ausweitung der Anspruchsberechtigung gefordert, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Neuregelung werde vom Bund umgesetzt. Genaue Zahlen, wie viele Betriebe in Rheinland-Pfalz diese Verbesserung betrifft, liegen dem Ministerium nicht vor. Es gebe einzelne Betriebe, die von dieser Regelung profitieren werden.
Bislang waren den Angaben zufolge Unternehmen wie Winzer und Brauereien vom Zugang zu November- und Dezemberhilfe ausgenommen, wenn der Umsatzanteil der angeschlossenen Gaststätte unter 80 Prozent des Gesamtumsatzes lag. Das betraf Betriebe, die den größten Teil ihres Umsatzes mit dem Wein- oder Bierverkauf erwirtschaften und daneben eine reguläre Gaststätte nach Gaststättenrecht betreiben. „Diese Betriebe erhalten nun Zugang zu den Hilfen, was wir begrüßen“, erklärte das Ministerium.
Bei den Straußenwirtschaften, die nur eine bestimmte Zeit im Jahr geöffnet haben, handele es sich um einen rechtlichen Sonderfall. Inwieweit diese antragsberechtigt sein werden, könne erst gesagt werden, wenn die rechtliche Ausgestaltung der Neuregelung vorliege.
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