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Rheinland-Pfalz

Chef „Wic...“ genannt: Kein Rauswurf ohne vorherige Abmahnung Arbeitsgericht

Richterhammer
Vor Gericht. Foto: DPA

Nennt ein Mitarbeiter seinen Chef einen „Wichser“, darf er trotzdem nicht ohne weiteres rausgeworfen werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.

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Rheinland-Pfalz - Nennt ein Mitarbeiter seinen Chef einen "Wichser", darf er trotzdem nicht ohne weiteres rausgeworfen werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Nach Meinung des Gerichts ist auch bei grober Beleidigung eines Vorgesetzten eine vorherige Abmahnung sinnvoll, wenn zu erwarten sei, dass ...