Plus
Von unserer Redakteurin Andrea Wagenknecht
Außerdem muss er 5000 Euro an das Frauenhaus in Koblenz zahlen. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt. Das Gericht liegt mit seinem Urteil deutlich über dem Antrag der Staatsanwältin, die auf eine einjährige Bewährungsstrafe plädiert hatte.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der Kaisersescher Bürgermeister sein Amt ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2009. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.