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Trier
Die römische Kleruskongregation hatte im November 2019 das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013–2016“ nach zwei Beschwerden zur Überprüfung ausgesetzt. Er habe sowohl die von der Kleruskongregation als auch die vom Päpstlichen Rat für die Interpretation der Gesetzestexte gewünschten Stellungnahmen eingereicht, sagte Ackermann. In beiden Schreiben schildere er ...
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