Beihilfeentscheidung zum Nürburgring: EU bleibt hart gegenüber Land
Nahezu die gesamten 486 Millionen Euro, die unter dem Verdacht illegaler staatlicher Subventionen standen, werden als unrechtmäßige Beihilfen gewertet. Vor allem der Bau des Freizeitparks an der Rennstrecke war also niemals mit EU-Recht vereinbar. Zugleich kann der Autozulieferer Capricorn, der neue Ring-Besitzer, offenbar endgültig aufatmen. Im EU-Wettbewerbskommissariat wird der Verkaufsprozess als rechtmäßig erachtet, heißt es an entscheidender Stelle in Brüssel. Die Entscheidung wird voraussichtlich bei der nächsten Sitzung der EU-Kommission am 25. Juni offiziell werden. Dietmar Brück
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