Bei Telefonaktion waren Steuertipps heiß gefragt: Wie der Staat auch Pflege und Homeoffice anerkennt
Von Ursula Samary
Einnahmen müssen meist versteuert werden. Allerdings gibt es in bestimmten Fällen auch Freigrenzen.Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Bei unserer Telefonaktion zum Thema Steuern glühten die Drähte, als die Expertinnen Nadine Michel und Karin Willig von der rheinland-pfälzischen Steuerberaterkammer wichtige Tipps gaben – ob zum Homeoffice, zu Pflege und Behinderung. Da beim Ansturm viele Leser nicht durchkamen, hier eine Auswahl von Fragen und Antworten für die Steuerjahre 2020 und 2021:
Lesezeit: 3 Minuten
Pflegepauschbetrag: Wer 2020 Angehörige mit Pflegegrad 2 oder 3 zu Hause pflegte, geht steuerlich noch leer aus. Für 2021 aber gilt: Bereits ab Pflegegrad 2 der gepflegten Person kann für die häusliche Pflege ein Pauschbetrag von 600 Euro geltend gemacht werden. Bei Pflegegrad 3 werden 1100 Euro pro Jahr bei ...
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