Angeblich umgewidmetes Bordell muss geschlossen bleiben
Die Stadt Speyer war allerdings „nach Würdigung der Verhältnisse vor Ort“ der Ansicht, dass dieses „Schweden-Hostel“ sehr wohl weiterhin als Bordell diente, und verbot eine derartige Nutzung der Zimmer. Die Betreiberinnen scheiterten mit ihrem Eilantrag dagegen vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße – und gegen dessen negative Entscheidung nun auch mit ihrer Beschwerde beim OVG.
Die Koblenzer Richter gingen ebenfalls nicht von Übernachtungen, sondern von sexuellen Dienstleistungen als Schwerpunkte aus. Über eine Verlinkung auf einer Website sei weiter der Kontakt zu Prostituierten ermöglicht worden. Sämtliche Anfragen hätten sich auf die Online-Anzeige „Stundenzimmer für Dein Rendezvous“ bezogen. In dem Gebäude hätten sich zudem Prostituierte in Ruheräumen für eine Tagesmiete von jeweils zehn Euro aufgehalten. Der Beschluss ist rechtskräftig.