Plus
Bochum/Hunsrück
Seine Verteidiger hoffen diesmal auf ein schnelles Ende. Sie haben zum Auftakt die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Begründung: Es gebe einen neuen Zeugen, der erklären werde, dass es sich bei dem von Mauss im Ausland deponierten Vermögen nicht um Privatgeld handelt.
Gewagte Behauptung des Anwalts
Nach Angaben der Verteidiger wurde Mauss, der ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2019. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.