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Berlin/Karlsruhe

Wie geht es mit der Grundsteuer weiter? Bundesverfassungsgericht entscheidet

Von Birgit Marschall
Symbolbild
Symbolbild Foto: Adobe Stock

Die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form wankt: Aller Voraussicht nach wird das Bundesverfassungsgericht in seinem für Dienstag erwarteten Urteil die bisher geltenden Regeln kippen. Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern, dass die absehbaren Vorgaben der Richter für eine Reform danach sehr zügig umgesetzt werden. „Spätestens am Mittwoch müssen sich Bund und Länder an einen Tisch setzen und zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten“, fordert Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. Wichtige Fragen und Antworten:

Lesezeit: 2 Minuten
Wer zahlt die Grundsteuer? Die Grundsteuer trifft sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, die sie normalerweise über die Nebenkostenabrechnung entrichten. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die dabei zugrunde gelegten Einheitswerte gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1). Was ist der Einheitswert? Er ist die Besteuerungsgrundlage. Eigentlich sollen die Werte alle sechs Jahre ...
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So funktioniert die Grundsteuer: Die wichtigsten Begrifflichkeiten

Die Grundsteuer wird in verschiedenen Varianten erhoben. Ein Überblick zur Systematik:

1 Grundsteuer A wird auf land- und forstwirtschaftlichen Besitz erhoben.

2 Grundsteuer B wird fällig, wenn ein Grundstück bebaut oder grundsätzlich bebaubar ist.

3 Einheitswert: Die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland werden steuerlich nicht mit ihrem tatsächlichen Wert angesetzt. Stattdessen liegen der Berechnung sogenannte Einheitswerte zugrunde. Sie gehen im Westen auf das Jahr 1964 und im Osten sogar auf das Jahr 1935 zurück, was im früher geteilten Berlin zu einer besonders kuriosen Situation mit unterschiedlichen Einheitswerten führt.

4 Hebesatz: Wie hoch die tatsächliche Steuerlast ausfällt, entscheidet jede Gemeinde selbst mit ihrem individuell festgelegten Hebesatz. Die Sätze sind sehr unterschiedlich und reichen von weniger als 100 bis zu mehr als 900 Prozent. Laut dem Realsteueratlas 2017 der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern werden beispielsweise in Mainz bei der Grundsteuer B 480 Prozent angesetzt, in Koblenz 420. Das wohlhabende Ingelheim nimmt lediglich 80 Prozent.

5 Einnahmen: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten eigenen Einnahmequellen der Kommunen. Die vergleichsweise günstige Grundsteuer A spülte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2016 rund 400 Millionen Euro in die Kassen der Städte und Gemeinden. Die Grundsteuer B ist mit einem Aufkommen von etwa 13,3 Milliarden Euro ein wesentlich größerer Brocken.

Den IHK-Realsteueratlas, in dem auch die Gewerbesteuerhebesätze für viele Gemeinden aufgelistet sind, finden Sie im Internet unter www.ku-rz.de/realsteuern

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