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Koblenz
„Wir halten es für ausgeschlossen, dass Vorstandsmitglieder nicht von den verbotenen Abschalteinrichtungen gewusst haben“, heißt es da. Und nicht nur das: Die Richter sehen den Vorwurf der „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ im Abgasskandal als erwiesen an. Zumal der Senat dem Autobauer ein systematisches Vorgehen attestiert, das über Jahre aufrechterhalten worden sei.
Das ...
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