Rheinland-Pfalz

Hahn-Prokurist Maxeiner: Kündigung ist rechtens

Der Flughafen Hahn im Hunsrück.
Der Flughafen Hahn im Hunsrück. Foto: Werner Dupuis

Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat entschieden: Die fristlose Kündigung gegen den früheren Hahn-Prokuristen Stefan Maxeiner ist wirksam und rechtens. Der langjährige Verkehrsleiter an dem Hunsrück-Airport verlor seine Kündigungsschutzklage.

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Das bestätigte das Gericht unserer Zeitung. Zuvor hatte die „Allgemeine Zeitung“ über die Entscheidung berichtet.

Entscheidend für die Gültigkeit der fristlosen Kündigung vom November 2013 war offenbar nicht der ursprüngliche Entlassungsgrund. Maxeiner hatte ein Fahrzeug der Hahn-Flughafenfeuerwehr genutzt, um auf seinem privaten Grundstück Bäume zu pflanzen. Maßgeblich scheint vielmehr Maxeiners Verwicklung in die Affäre um die Passagier- und Gepäckabfertigung am Hahn zu sein.

Die Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und weitere Verdächtige wegen Untreue. Möglicherweise wurde ein Vertrag zum Nachteil des Hahns abgeschlossen, der zu finanziellen Vorteilen von ehemals am Flughafen Beschäftigten geführt haben könnte. Deswegen hatte die Flughafenführung eine Verdachtskündigung gegen Maxeiner nachgereicht.

db