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Rheinland-Pfalz
Ahnemüller strengt neben dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz auch ein Hauptsacheverfahren an. Weil es sich um ein Organstreitverfahren handelt, ist der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz zuständig. Kommt Ahnemüller mit seinem Eilantrag durch, erreicht er, dass er bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren trotz des Ausschlusses zur Fraktionsmitarbeit zugelassen wird.
Fabian Dechent, wissenschaftlicher Mitarbeiter ...
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