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Rheinland-Pfalz
Die Einstellung des Verfahrens wird damit begründet, dass eine weitere Strafe nach der Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten nicht mehr erheblich ins Gewicht fallen dürfte, wie Gerichtssprecher Alexander Kussowski sagte. Deubel ist seit September rechtskräftig wegen Untreue verurteilt, weil er ...
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