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Rheinland-Pfalz

Landtagspräsident Hendrik Hering: Bundestag bei Corona am Zug

Von Ursula Samary
Verfassungsrechtler und ein neues Rechtsgutachten sehen den Bundestag als Gesetzgeber bei den Corona-Auflagen gefordert.  Foto: dpa
Verfassungsrechtler und ein neues Rechtsgutachten sehen den Bundestag als Gesetzgeber bei den Corona-Auflagen gefordert. Foto: dpa

Sperrstunde, Beherbergungs- und Einreiseverbot oder Gästelisten: Bundesweit heben Gerichte Corona-Anordnungen der Länder auf, weil sie nicht verhältnismäßig sind oder aber auf keiner verfassungsrechtlichen Grundlage basieren – also einem vom Parlament beschlossenen Gesetz. Deshalb fordert jetzt auch Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) den Bundestag zum Handeln auf. Der hat in seinen Augen „die Verpflichtung, das Infektionsschutzgesetz zu präzisieren“, um das Virus wirksam zu bekämpfen. Denn der Bund habe schließlich die „gesetzgeberische Möglichkeit der Länder weitgehend ausgeschlossen“.

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Eingriffe dauern noch lange an Hering sieht dringenden Handlungsbedarf, weil sich mit den jetzt wieder stark steigenden Infektionszahlen klar abzeichnet, dass teils massive Engriffe in fundamentale Grund- und Freiheitsrechte „über einen längeren Zeitraum angeordnet werden müssen“. Deshalb müsse der Bund die möglichen Vollmachten zur Bekämpfung der Pandemie – etwa Ausgangs- und ...