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Rheinland-Pfalz
FDP-Parteitag am Samstag: 200 Teilnehmer auf Abstand
Im entsprechenden Passus (Paragraf 2 (2)) heißt es: „Ansammlungen von Personen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, (...) der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Wahlen, insbesondere von Wahlkreiskonferenzen und Vertreterversammlungen (...) zu dienen bestimmt sind, sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Schutzmaßnahmen (...) erlaubt.“
Auf diese Passage wird sich auch ...