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Rheinland-Pfalz
Denn nicht nur Juristen diskutieren darüber, warum sie in einem „Wald- und Wiesenfall“ eine Bonner Anwaltskanzlei einschaltete, die nicht nach gesetzlichen Gebühren, sondern nach Stundensätzen abrechnet. Folge: Hätte das Ministerium vor dem OVG gewonnen, hätte es von der Klägerin nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren verlangen können. Auf der Differenz zu den ...
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