40 Tage Haft – Fastenzeit mal anders
Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Heidelberg wurde er im Januar dieses Jahres zu einer Haftstrafe von 40 Tagen verurteilt. Die zur Abwendung der Haft zu zahlende Geldstrafe in Höhe von 400 Euro konnte er nicht aufbringen; er wurde zur JVA Trier verbracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
- Pressesprecher -
Telefon: 0651 – 43678-1009
Mobil: 0176 – 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Trier, übermittelt durch news aktuell