Dörnberg – Auftreten eines sog. „Schockanrufes“
Danach wurde das Telefonat an einen angeblichen Polizeibeamten weitergereicht, der nun weiter vorspielte, dass eine Kautionszahlung im fünfstelligen Bereich von Nöten sei. Zudem wurden Fragen nach weiteren Vermögenswerten gestellt.
Durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Polizeidienststelle sowie der „richtigen“ Tochter, konnte der zugrundeliegende Betrugsversuch glücklicherweise erkannt werden, so dass es zu keinem finanziellen Schaden kam.
Die Polizei warnt nochmals eindringlich vor solchen oder ähnlich gelagerten Betrugsanrufen. Die Polizei würde sie in keinem Fall zu einer Kautionszahlung auffordern oder Fragen nach anderweitigen Vermögenswerten stellen.
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