Trechtingshausen
Verbotswidrige Nutzung des Leinpfads
Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Zufahrt durch eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern verbotswidrig genutzt wurde. Insgesamt wurden 10 Verkehrsteilnehmer gebührenpflichtig verwarnt. Das verbotswidrige Befahren des gesperrten Abschnittes zieht ein Verwarnungsgeld von 50EUR nach sich.
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