Trunkenheitsfahrt am frühen Morgen
Der Fahrer benutzte hierbei sein Smartphone. Er wurde durch eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Kirn einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der Scooter war hierbei ordnungsgemäß zugelassen. Beim 45-jährigen Fahrer konnte allerdings Atemalkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein erster Test bestätigte hierbei eine relevante Alkoholbeeinflussung. Zudem konnten konkrete Anzeichen auf einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Dem 45-Jährigen wurde folglich die Weiterfahrt untersagt und sein Scooter wurde sichergestellt. Im Anschluss wurde dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
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