Mehrere „Corona-Verstöße“ durch Jugendgruppe
Die Jugendlichen fielen auf weil sie sich dort gruppiert hatten, Musik hörten und Alkohol konsumierten.
Durch diese Zusammenkunft im öffentlichen Raum wurden gleich mehrere Verstöße gegen die Vierzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz begangen denn es wurde weder Abstandsgebot noch Maskenpflicht eingehalten. Ebenso wurde die Personenbegrenzung überschritten und das Alkoholkonsumverbot missachtet.
Nach Personalienfeststellung wurden sie des Platzes verwiesen. Gegen alle wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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