Fahrt ohne Fahrerlaubnis, dafür unter Cannabiseinfluss
Die der Streife bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannte Fahrerin ist auch weiterhin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, der Motorroller weißt keinerlei Drosselmerkmale auf, die ihn als fahrerlaubnisfreies Mofa klassifizieren lassen. Zu allem Überdruss ergaben sich im Rahmen der Kontrolle Hinweise auf einen Konsum von Marihuana. Die Fahrerin bestätigte den täglichen Konsum, woraufhin ihr nach positivem Drogenschnelltest eine Blutprobe entnommen wurde. Die Fahrerin wird sich nun zum wiederholten Male in einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit der Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Cannabiseinfluss verantworten müssen. Da es sich um mindestens die zweite nachgewiesene Fahrt handelt, droht alleine wegen der berauschten Fahrt ein Bußgeld von mindestens 1000EUR.
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