Fahrt ohne Fahrerlaubnis
Der Fahrer selbst ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sondern lediglich einer Mofa-Prüfbescheinigung. In der Kontrolle ergab sich allerdings, dass der Motorroller nicht zu einem Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25km/h gedrosselt wurde, sondern fahrerlaubnispflichte 45km/h schnell fährt. Dem Fahrer – der bereits in 2021 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auffällig wurde – wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet.
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