Fahren ohne Fahrerlaubnis I
Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der eigentlich als Mofa eingetragene Motorroller statt der erlaubten 25km/h eine Geschwindigkeit von 50km/h erreicht und damit fahrerlaubnispflichtig ist. Der 56-jährige Fahrer des Motorrollers war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Kennzeichen und die Betriebserlaubnis wurden sichergestellt, die Weiterfahrt untersagt. Da der Beschuldigte sich den Motorroller lediglich ausgeliehen hatte, wurde auch ein Strafverfahren gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet.
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