Führen eines Fahrzeuges ohne Fahrerlaubnis
Dieser führte ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h. Im Zuge der Verkehrskontrolle konnte der Nachweis erbracht werden, dass der Fahrer die für das Zweirad erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen konnte. Ferner wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer ein Versicherungskennzeichen an das Fahrzeug angebracht hatte, welches für ein anderes Zweirad ausgegeben war. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wird sich wegen der Einleitung entsprechender Strafverfahren zu verantworten haben.
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