Fahren ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss
Der Roller samt Fahrer stehe jetzt auf dem Gelände einer dortigen Tankstelle. Bei der Überprüfung des Sachverhalts konnten beim Fahrer deutliche Anzeichen auf Alkoholkonsum festgestellt werden. In der Folge wurde dem Beschuldigten aus der Verbandsgemeinde Bad Marienberg eine Blutprobe entnommen. Da der Beschuldigte zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und es sich um ein fahrerlaubnispflichtiges Kleinkraftrad handelt, erwartet ihn zudem eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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