Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Besuch bei der Fahrerlaubnisbehörde
Nachdem der 42-Jährigen Einwohnerin des Landkreises Altenkirchen dies erläutert wurde, verließ sie das Büro des Sachbearbeiters und begab sich auf den Parkplatz der Kreisverwaltung, wo sie ohne Fahrerlaubnis in ihren PKW stieg und vom Parkplatz fuhr. Durch sofortige Mitteilung der Kreisverwaltung konnte das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Da gegen die Beschuldigte mehrere gleichgelagerte Ermittlungsverfahren laufen, wurde der von ihr geführte PKW zusätzlich sichergestellt. Die 42-Jährige hat sich nun einem entsprechenden Strafverfahren zu stellen.
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