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Westerwaldkreis

Trotz Handicap den Traumjob gefunden: Tobias Schneider liebt das Arbeiten in der freien Natur

Tobias Schneider (links), der trotz Beeinträchtigung seinen beruflichen Weg geht, wurde von der Agentur für Arbeit Montabaur mehrere Jahre gefördert. Volle Unterstützung fand er aber auch bei seinem Chef Jörg Deimling, Inhaber von Firma Garten & Landschaft in Astert/Müschenbach. Foto: Agentur für Arbeit Montabaur
Tobias Schneider (links), der trotz Beeinträchtigung seinen beruflichen Weg geht, wurde von der Agentur für Arbeit Montabaur mehrere Jahre gefördert. Volle Unterstützung fand er aber auch bei seinem Chef Jörg Deimling, Inhaber von Firma Garten & Landschaft in Astert/Müschenbach. Foto: Agentur für Arbeit Montabaur

Ein Schreibtisch mit PC und Telefon, den ganzen Tag Buchstaben und Zahlen vor der Nase: Das ist definitiv nicht die Welt von Tobias Schneider. „Ich bin halt nicht so der Bürotyp“, erklärt er und lacht. Für den 21-Jährigen, der lernbeeinträchtigt ist, gibt es nichts Schöneres, als in der freien Natur zu sein und mit den Händen zu schaffen. Dieser Traum hat sich erfüllt: Nach einer Ausbildung in einem Westerwälder Inklusionsbetrieb, gefördert von der Agentur für Arbeit Montabaur, wurde der junge Mann ins Unternehmen übernommen.

Lesezeit: 2 Minuten
„Helfer im Garten- und Landschaftsbau“ steht im Gesellenbrief. Dass dieser Helfer ganze Arbeit leistet, bestätigt sein Chef gerne. „Tobias ist ein Mensch, der Initiative zeigt. Und das zählt“, sagt Jörg Deimling, Inhaber der Firma Garten & Landschaft, die ihren Sitz in Astert und ihre Betriebsstätte in Müschenbach hat. Derzeit hat ...
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Was bedeutet überhaupt der Begriff (Schwer-)Behinderter?

Behindert ist ein Mensch im Sinne des Gesetzes, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist – wenn er dadurch Hilfen, zum Beispiel für die Teilhabe am Arbeitsleben, benötigt.

Schwerbehindert ist ein Mensch nach dem Sozialgesetzbuch IX, wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird. Wichtig: Der Behinderungsgrad alleine sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit aus.

Gleichgestellt mit schwerbehinderten Menschen werden Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, aber unter 50 von der für sie zuständigen Agentur für Arbeit, wenn die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet ist.

Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine Mehrfachanrechnung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder wenn Betriebe behinderte Jugendliche ausbilden.

Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen.

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