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Hachenburg

Stadtrat Hachenburg: Höchstens drei Vollgeschosse fürs Postgebäude

Von Nadja Hoffmann-Heidrich
Das alte Postgebäude in Hachenburg darf künftig höchsten drei Vollgeschosse haben, entschied der Stadtrat. Foto: Archiv Nadja Hoffmann-Heidrich
Das alte Postgebäude in Hachenburg darf künftig höchsten drei Vollgeschosse haben, entschied der Stadtrat. Foto: Archiv Nadja Hoffmann-Heidrich

Seit einigen Jahren schon beschäftigt das Vorhaben eines Investors, in den oberen Etagen des Postgebäudes in der Hachenburger Hindenburgstraße Wohnungen zu errichten, die städtischen Gremien. Vor allem die ursprünglich geplante Aufstockung der Immobilie bereitete vielen Mandatsträgern, ebenso wie den Nachbarn des Objektes, Sorgen.

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Nachdem jetzt in der Phase der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) „Auf den Stühlen“ auch entsprechende schriftliche Bedenken eingegangen sind, hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme beschlossen, die Zahl der künftigen Vollgeschosse auf drei zu beschränken (ursprünglich hatte der Investor vier Vollgeschosse geplant). Die ...