Plus
Limburg

Rom: Tebartz-van Elst muss nicht zahlen

Der Innenhof des Limburger Bischofshauses: Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten keinen Schadenersatz leisten.
Der Innenhof des Limburger Bischofshauses: Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten keinen Schadenersatz leisten. Foto: dpa

Franz-Peter Tebartz-van Elst muss für die enormen Mehrkosten beim Bau des 31 Millionen Euro teuren Bischofssitzes keine finanzielle Wiedergutmachung leisten. Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen.

Lesezeit: 3 Minuten
Von unserem Redakteur Hans Georg Egenolf Der Vatikan hat Schadenersatzforderungen des Bistums Limburg zurückgewiesen. Es wird kein kirchenrechtliches Verfahren geben, in dem das Bistum seine Ansprüche gegen den emeritierten Bischof hätte geltend machen können. Das hat Weihbischof Manfred Grothe nach Gesprächen mitgeteilt, die er am Wochenende in Begleitung seines Stellvertreters, Domkapitular ...