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Höhn/Westerburg

Richter: Unfall mit Rasentraktor hätte vermieden werden können

Vor Ort ermittelten Richter Hans Helmut Strüder gemeinsam mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft sowie den Verteidigern der Angeklagten und dem Vertreter der Nebenkläger, wie es am 30. April 2013 zu dem tragischen Unfall im Förderkindergarten der Lebenshilfe in Höhn kommen konnte. Dabei ließen sie sich auch von einem Mitarbeiter des Kindergartens den Rasenmäher vorführen.  Foto: Röder-Moldenhauer
Vor Ort ermittelten Richter Hans Helmut Strüder gemeinsam mit der Vertreterin der Staatsanwaltschaft sowie den Verteidigern der Angeklagten und dem Vertreter der Nebenkläger, wie es am 30. April 2013 zu dem tragischen Unfall im Förderkindergarten der Lebenshilfe in Höhn kommen konnte. Dabei ließen sie sich auch von einem Mitarbeiter des Kindergartens den Rasenmäher vorführen. Foto: Röder-Moldenhauer

Ein tragischer Unfall, der sich am 30. April 2013 im Förderkindergarten der Lebenshilfe in Höhn ereignete, hat jetzt seinen juristischen Abschluss gefunden: Der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen wurden eine 24-jährige Heilerziehungspflegerin und ein heute 61-Jähriger, der am Unfalltag im Außengelände des Förderkindergartens Rasen mähte.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Reporterin Angela Baumeier Als er den Rasentraktor vom Außengelände wegfahren wollte, setzte er rückwärts. Dabei wurde ein damals fünfjähriger Junge mit Down-Syndrom von dem Rasentraktor überrollt. Er geriet mit den Füßen in das Mähwerk, am linken Fuß wurden Nerven und Sehnen durchtrennt, zudem erlitt er Knochenbrüche. Auch sein rechter ...