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Hachenburg/Westerburg

Nicht erlaubte Kleidung bei Demo im Westerwald: Geldstrafen für III. Weg-Mitglieder

Von Michael Wenzel
Geldstrafen für III. Weg-Mitglieder Foto: wez

Am Abend des 14. Dezember vergangenen Jahres war es in Hachenburg erneut zu einer Kundgebung mit anschließendem Aufzug der Partei III. Weg gekommen. Hierzu hatte der III. Weg unter dem Motto „Überfremdung stoppen – Keine Moschee in Hachenburg“ auf dem Alten Markt aufgerufen. Die Veranstaltung hatte jetzt ein juristisches Nachspiel am Amtsgericht in Westerburg. So soll die Kleidung, die einige Mitglieder des III. Weges trugen, gegen das im Versammlungsrecht manifestierte Uniformverbot verstoßen haben. Während der Verteidiger der angeklagten vier Männer im Alter von 25 bis 39 Jahren keinen gesetzlichen Verstoß sah und auf Freispruch plädierte, folgte das Gericht einer Entscheidung des OLG Koblenz und verurteilte die Angeklagten zu Geldstrafen von jeweils 1500 Euro.

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Etwa 30 Personen hatten am 14. Dezember ab circa 19.30 Uhr an einer Kundgebung der Partei III. Weg in Hachenburg teilgenommen. Etwa 200 Menschen demonstrierten dagegen lautstark mit Parolen und Trillerpfeifen. Um einen sicheren Verlauf beider Veranstaltungen zu gewährleisten, hatte die Polizei rund 180 Einsatzkräfte im Einsatz. Alles verlief weitestgehend friedlich. ...